Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Mitte, 04.03.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2086
BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99 (https://dejure.org/2000,2086)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.2000 - 7 C 13.99 (https://dejure.org/2000,2086)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 2000 - 7 C 13.99 (https://dejure.org/2000,2086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a
    Unternehmen Enteignung, besatzungshoheitliche; Pachtgrundstück; Nutzung, betriebliche; SMAD-Befehl Nr. 64; DWK-Richtlinien Nr. 1; Erstreckungsregelung; Enteignung, faktische; Vollzugsauftrag Besatzungsmacht; Restitutionsausschluß

  • Wolters Kluwer

    Unternehmen - Enteignung - Pachtgrundstück - Betriebliche Nutzung - SMAD-Befehl Nr. 64 - Faktische Enteignung - Vollzugsauftrag - Besatzungsmacht - Restitutionsausschluß

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vollzugsauftrag; Besatzungsmacht; SMAD-Befehl Nr. 64; Betriebszweck; Dritter

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 8 lit. a
    Offene Vermögensfragen - Unternehmen Enteignung, besatzungshoheitliche; Pachtgrundstück; Nutzung, betriebliche; SMAD-Befehl Nr. 64; DWK-Richtlinien Nr. 1; Erstreckungsregelung; Enteignung, faktische; Vollzugsauftrag Besatzungsmacht; Restitutionsausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Leitsatz)

    § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG
    Vermögensrecht/Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage/betrieblich genutzte Grundstücke/Vollzugsauftrag der SMAD

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 387 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98

    Unternehmensenteignungen; "Kriegs- und Naziverbrecher"; SMAD-Befehl Nr. 64;

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99
    Davon ist auszugehen, wenn die Vermögensentziehung in der Rechtswirklichkeit für den Eigentümer greifbar zum Ausdruck gekommen ist (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 ; Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1; Urteil vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - VIZ 1999, 723).

    Die mit dem SMAD-Befehl Nr. 64 bestätigten Unternehmensenteignungen richteten sich, wie aus der Präambel des Befehls und in der Sache übereinstimmend auch aus dem Vorspruch des mecklenburgischen Gesetzes Nr. 4 "zur Sicherung des Friedens ..." hervorgeht, gegen "Kriegs- und Naziverbrecher" und sollten diese aus dem wirtschaftlichen Leben der sowjetischen Besatzungszone entfernen (Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1); Anhaltspunkte dafür, daß die Rechtsvorgängerin des Klägers diesem Personenkreis zugerechnet wurde, bestehen nicht.

    Diese Erstreckungsregelungen betrafen, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Beschluß vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149; Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - a.a.O.; Urteil vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - ZOV 1999, 393), die schon zuvor enteignungsbetroffenen Eigentümer jener Unternehmen; sie mußten sich - auch unabhängig von einem weiteren tatsächlichen Eigentumszugriff - in dem in den Richtlinien Nr. 1 beschriebenen Umfang als aus ihrem Unternehmenseigentum verdrängt betrachten.

    Daß auch Dritte, die dem enteigneten Unternehmen ein Grundstück zur Nutzung überlassen hatten, ohne vorherige Prüfung und Feststellung einer individuellen Belastung allein deswegen, weil ihr Eigentum in das verstaatlichte Unternehmenseigentum der "Kriegs- und Naziverbrecher" eingebunden war, dieses Eigentum verlieren sollten, war ohne weitere, speziell darauf abzielende Zugriffsmaßnahmen nicht anzunehmen (Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - a.a.O.).

    Jenseits dieses Regelungsbereichs kann eine eigene, über den Zeitpunkt der Gründung der DDR hinausreichende Vollzugsverantwortung der Besatzungsmacht nur angenommen werden, wenn diese einen entsprechenden Willen geäußert hatte (Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - a.a.O.).

    Ebensowenig kommt es bei derartigen Enteignungen auf die erkennbare Absicht der deutschen Stellen an, die vorangegangenen, auf besatzungshoheitlicher Grundlage beruhenden Unternehmensenteignungen abzurunden und die auf diese Weise entstandene volkseigene Wirtschaft im Einklang mit der politisch-ideologischen Zielsetzung der Besatzungsmacht (vgl. Nrn. 2 und 7 des SMAD-Befehls Nr. 64) zu stärken (Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96; Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98

    Offene Vermögensfragen

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99
    Diese Erstreckungsregelungen betrafen, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Beschluß vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149; Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - a.a.O.; Urteil vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - ZOV 1999, 393), die schon zuvor enteignungsbetroffenen Eigentümer jener Unternehmen; sie mußten sich - auch unabhängig von einem weiteren tatsächlichen Eigentumszugriff - in dem in den Richtlinien Nr. 1 beschriebenen Umfang als aus ihrem Unternehmenseigentum verdrängt betrachten.

    Dieser Auftrag umfaßte keine Handlungsanweisung des Inhalts, daß sich die im SMAD-Befehl Nr. 64 bestätigten Unternehmensenteignungen auf das Vermögen Dritter erstrecken sollten; hierin liegt der wesentliche Unterschied von Fällen der vorliegenden Art zu sonstigen "Nacherfassungen" begründet, bei denen entweder die Enteignung des Unternehmensträgers auf das gesamte Vermögen desselben Eigentümers erstreckt wurde (vgl. Urteil vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - ZOV 1999, 393) oder die Enteignung für den Eigentümer bereits vor Ende der Besatzungszeit offenkundig war, aber erst danach grundbuchtechnisch abgewickelt wurde (vgl. Beschluß vom 16. April 1993 - BVerwG 7 B 3.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 3; Beschluß vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149; Beschluß vom 6. April 1999 - BVerwG 8 B 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 3).

  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95

    Kein Restitutionsausschluß bei "Nacherfassungen" im Jahr 1950

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99
    Ein die Besatzungszeit überdauernder Zurechnungszusammenhang setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, daß der betreffende Enteignungsakt unter der Oberhoheit der Besatzungsmacht und mit ihrer Billigung in einer Weise in die Wege geleitet worden war, die die Verantwortung der Besatzungsmacht für den weiteren Vollzug durch die deutschen Stellen begründete (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 ; Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 ).

    Der bloße Umstand, daß die Enteignungen von den deutschen Stellen auf eine besatzungshoheitliche Grundlage gestützt wurden, reicht zur Anwendung dieser Vorschrift nicht aus (Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 ).

  • BVerwG, 03.06.1999 - 7 C 35.98

    Unternehmensenteignungen in der sowjetischen Besatzungszone; "Kriegs- und

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99
    Diese Erstreckungsregelungen betrafen, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Beschluß vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149; Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - a.a.O.; Urteil vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - ZOV 1999, 393), die schon zuvor enteignungsbetroffenen Eigentümer jener Unternehmen; sie mußten sich - auch unabhängig von einem weiteren tatsächlichen Eigentumszugriff - in dem in den Richtlinien Nr. 1 beschriebenen Umfang als aus ihrem Unternehmenseigentum verdrängt betrachten.

    Dieser Auftrag umfaßte keine Handlungsanweisung des Inhalts, daß sich die im SMAD-Befehl Nr. 64 bestätigten Unternehmensenteignungen auf das Vermögen Dritter erstrecken sollten; hierin liegt der wesentliche Unterschied von Fällen der vorliegenden Art zu sonstigen "Nacherfassungen" begründet, bei denen entweder die Enteignung des Unternehmensträgers auf das gesamte Vermögen desselben Eigentümers erstreckt wurde (vgl. Urteil vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - ZOV 1999, 393) oder die Enteignung für den Eigentümer bereits vor Ende der Besatzungszeit offenkundig war, aber erst danach grundbuchtechnisch abgewickelt wurde (vgl. Beschluß vom 16. April 1993 - BVerwG 7 B 3.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 3; Beschluß vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149; Beschluß vom 6. April 1999 - BVerwG 8 B 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 3).

  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99
    Davon ist auszugehen, wenn die Vermögensentziehung in der Rechtswirklichkeit für den Eigentümer greifbar zum Ausdruck gekommen ist (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 ; Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1; Urteil vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - VIZ 1999, 723).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 58.93

    Vermögensfragen - Klagebefugnis - SMAD-Enteignung - Gesellschafter - Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99
    Das gilt unabhängig davon, ob der Enteignung des im Anteilseigentum ausländischer Staatsangehöriger stehenden Unternehmens ein den besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhang unterbrechendes generelles oder individuelles Verbot der Besatzungsmacht entgegenstand (vgl. hierzu Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 ; Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90).
  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 53.95

    Sportvereine erhalten enteignete Grundstücke zurück

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99
    Ein die Besatzungszeit überdauernder Zurechnungszusammenhang setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, daß der betreffende Enteignungsakt unter der Oberhoheit der Besatzungsmacht und mit ihrer Billigung in einer Weise in die Wege geleitet worden war, die die Verantwortung der Besatzungsmacht für den weiteren Vollzug durch die deutschen Stellen begründete (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 ; Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 ).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99
    Ebensowenig kommt es bei derartigen Enteignungen auf die erkennbare Absicht der deutschen Stellen an, die vorangegangenen, auf besatzungshoheitlicher Grundlage beruhenden Unternehmensenteignungen abzurunden und die auf diese Weise entstandene volkseigene Wirtschaft im Einklang mit der politisch-ideologischen Zielsetzung der Besatzungsmacht (vgl. Nrn. 2 und 7 des SMAD-Befehls Nr. 64) zu stärken (Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96; Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - a.a.O.).
  • BVerwG, 16.10.1996 - 7 B 232.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage,

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99
    Das gilt unabhängig davon, ob der Enteignung des im Anteilseigentum ausländischer Staatsangehöriger stehenden Unternehmens ein den besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhang unterbrechendes generelles oder individuelles Verbot der Besatzungsmacht entgegenstand (vgl. hierzu Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 ; Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90).
  • BVerwG, 27.07.1999 - 7 C 36.98

    Offene Vermögensfragen - Volksentscheid Sachsen; Enteignung;

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99
    Davon ist auszugehen, wenn die Vermögensentziehung in der Rechtswirklichkeit für den Eigentümer greifbar zum Ausdruck gekommen ist (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 ; Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1; Urteil vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - VIZ 1999, 723).
  • BVerwG, 28.09.1999 - 7 C 44.98

    Offene Vermögensfragen - Enteignung Unternehmen; Restitutionsausschluß;

  • BVerwG, 16.04.1993 - 7 B 3.93

    Rückübertrageung eines landwirtschaftlichen Gutes auf der Grundlage des Gesetzes

  • BVerwG, 06.04.1999 - 8 B 6.99

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 26.00

    Wiederaufgreifen Verwaltungsverfahren; Grundstücksrestitution; Rittergut;

    Erst nach dem 7. Oktober 1949 vollendete Enteignungen können ausnahmsweise noch von der Verantwortung der Besatzungsmacht gedeckt sein und deshalb auf besatzungshoheitlicher Grundlage beruhen, wenn sich aus Verlautbarungen oder Handlungen der Besatzungsmacht ein das Ende der Besatzungszeit überdauernder Auftrag der Besatzungsmacht zur Durchführung von Enteignungen ergibt, die von ihr selbst eingeleitet und sowohl gegenständlich wie sachlich vorgeformt waren (Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 - Liste 3; vgl. auch Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 - Zweigwerk; Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 - Sportvereine; Urteil vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 - Pachtgrundstück; jeweils m.w.N.).

    Davon ist auszugehen, wenn die Vermögensentziehung in der Rechtswirklichkeit für den Eigentümer greifbar zum Ausdruck gekommen ist (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 ; Urteil vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11; jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 1.11

    Betriebsenteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungshoheitlicher

    Maßgeblich ist vielmehr, dass der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde und dass diese Verdrängung in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kam (stRspr; vgl. Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 42, vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 S. 41 und vom 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 7.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 31 S. 107 m.w.N.).

    Für die Zurechnung genügt, dass die Bestimmung dem Willen der Besatzungsmacht entsprach, die als "Nazi- und Kriegsverbrecher" bezeichneten Personen aus dem wirtschaftlichen Leben der sowjetischen Besatzungszone zu verdrängen und dazu vollständig zu enteignen (vgl. Urteile vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1, vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 S. 43 f. und vom 27. März 2000 - BVerwG 7 C 14.99 - VIZ 2000, 594 ).

  • BVerwG, 14.06.2017 - 8 C 7.16

    Abtretung; Ausgleichsleistung; Besatzungsmacht; Beschlagnahme; Bestandskraft;

    Bei der Bestätigung der Listenenteignungen ging sie davon aus, dass das gesamte Vermögen der Betroffenen nach SMAD-Befehl Nr. 124 sequestriert worden war (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. März 2000 - 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 S. 43 f. und vom 7. März 2012 - 8 C 1.11 - a.a.O. Rn. 21).
  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 21.11

    Änderung der Sach- und Rechtslage; Berechtigtenstellung; besatzungshoheitliche

    Maßgeblich ist vielmehr, dass der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde und dass diese Verdrängung in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kam (stRspr; vgl. Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 42 S. 105, vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 S. 41 und vom 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 7.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 31 S. 107 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.05.2017 - 8 B 57.16

    Divergenzrüge; Enteignung; Entschädigungserfüllungsanspruch; Freistellung;

    Diese Frage nach dem konkreten Bestehen eines Entschädigungsanspruchs ist - wie bei der besatzungshoheitlichen Enteignung - nur mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls und die in der Rechtswirklichkeit zum Ausdruck kommende Anwendung der einschlägigen Vorschriften zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 und vom 2. März 2000 - 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11, jeweils m.w.N).
  • BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 14.12

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Restitutionsausschluss bei Enteignung auf

    Ein etwaiger Widerspruch der Enteignung zur UN-Menschenrechtscharta von 1948, der die Sowjetunion bei ihrer Verabschiedung übrigens nicht zugestimmt hat, ist nicht entscheidungserheblich; für den faktischen Enteignungsbegriff des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG kommt es auf Wirksamkeit oder Rechtmäßigkeit der enteignenden Maßnahme nicht an (stRspr., vgl. Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 , vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 S. 41 und vom 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 7.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 31 S. 107 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.2013 - 3 B 85.12

    Ausschluss der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung; Enteignung auf

    Ein etwaiger Widerspruch der Enteignung zur UN-Menschenrechtscharta von 1948, der die Sowjetunion bei ihrer Verabschiedung übrigens nicht zugestimmt hat, ist nicht entscheidungserheblich; für den faktischen Enteignungsbegriff des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG kommt es auf Wirksamkeit oder Rechtmäßigkeit der enteignenden Maßnahme nicht an (stRspr., vgl. Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 , vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 S. 41 und vom 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 7.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 31 S. 107 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.04.2001 - 8 B 68.01

    Vorliegen einer Enteignung - Enteignungsbegriff des Vermögensgesetzes -

    Die Beschwerde meint, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 2. März 2000 (BVerwG 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 S. 39) den Rechtssatz aufgestellt, eine Enteignung sei nur dann zu bejahen, wenn sich der Adressat der staatlichen Maßnahme in Folge des vermeintlichen Enteignungsvorgangs auch gemessen an objektiven Kriterien als enteignet ansah und ansehen musste.

    Davon ist auszugehen, wenn die Vermögensentziehung in der Rechtswirklichkeit für den Eigentümer greifbar zum Ausdruck gekommen ist (vgl. Urteil vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 - a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Maßgeblich ist vielmehr, dass der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde und dass diese Verdrängung in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kam (stRspr; vgl. Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 42 S. 105, vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 S. 41 und vom 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 7.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 31 S. 107 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.05.2006 - 8 B 70.05
    13 Soweit die Beigeladenen eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2000 geltend machen, übersehen sie, dass sich auch dieses Urteil mit Maßnahmen nach Gründung der DDR beschäftigt, weil bis dahin keine Zugriffsakte zu beobachten waren, die eine Enteignung in der Rechtswirklichkeit erkennbar gemacht hätten (vgl. Urteil vom 2. März 2000 BVerwG 7 C 13.99 Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11).

    Der Zugriff auf das im privaten Eigentum des Gesellschafters stehende, betrieblich genutzte Grundstück entsprach auch dem Willen der Besatzungsmacht (vgl. Urteil vom 2. März 2000 BVerwG 7 C 13.99 Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11).

  • BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 13.12

    Anspruch eines Miterben auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung i.R.d.

  • BVerwG, 25.04.2008 - 8 B 3.08

    Benutzung eines landwirtschaftlichen Betriebs als Heereshilfswirtschaft vor

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 B 93.12

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung bei Vermögensentziehung;

  • BVerwG, 04.11.2002 - 7 B 70.02

    Vermögensrechtliche Ansprüche in Bezug auf ein Grundstück auf Grund

  • BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 38.20

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Revision; Urheberstaat des

  • BVerwG, 05.08.2002 - 8 B 48.02

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99
  • BVerwG, 28.08.2001 - 8 B 148.01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bezüglich der Enteignungsmaßnahmen der

  • BVerwG, 28.05.2002 - 7 B 94.01

    Anspruch auf Rückübertragung von zu DDR-Zeiten enteigneter Waldflächen und

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Rechtsprechung
   AG Berlin-Mitte, 04.03.1999 - 7 C 13/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,35263
AG Berlin-Mitte, 04.03.1999 - 7 C 13/99 (https://dejure.org/1999,35263)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 04.03.1999 - 7 C 13/99 (https://dejure.org/1999,35263)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 04. März 1999 - 7 C 13/99 (https://dejure.org/1999,35263)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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